Häufig gestellte Fragen

Wer darf in den Umweltzonen fahren?

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Die Umweltzonen sind durch die Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 der Straßenverkehrs-Ordnung als solche gekennzeichnet. Das Zusatzzeichen regelt, welche Fahrzeuge mit welchen Plaketten in der betreffenden Umweltzone fahren dürfen.

Fahrzeuge ohne Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren, sonst drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug auf Grund seiner Emissionsschlüsselnummer eine Plakette bekommen könnte. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, benötigen ebenfalls eine Umweltplakette.