Führerschein mit 17

Begleitetes Fahren so wird der Führerschein ab 17 auch genannt.
Natürlich kann man bei uns schon mit 17 Jahren seinen Führerschein bekommen.

 

Wie bekommt man den Führerschein mit 17?

Man meldet sich mit 16-einhalb Jahren zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE an und stellt dann einen Antrag beim Straßenverkehrsamt. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, beginnt die ganz normale Ausbildung.

Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgegelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument ist nur in Deutschland anerkannt.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen.

Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?

Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.

Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens 1 Punkt in Flensburg besitzen.

Der Fahrer darf keinen Alkohol zu sich genommen haben. Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze und für beide die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.

Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren.