A1 - Leichtkrafträder
Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h fahren.
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klasse: M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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A beschränkt - Mittelschwere Krafträder
Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW.
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.
- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klasse: A1, M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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A - Schwere Krafträder
Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
- Mindestalter: 25
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klasse: A beschränkt, A1, M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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B - Kraftwagen
Kraftwagen bis 3,5 t zG (zulässigem Gesamtgewicht)
Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t
- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: L, M, S
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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BE - Zusatz zu Klasse B, Anhänger über 750 kg.
- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: Klasse B
- Eingeschlossene Klassen: L, M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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L - Land- oder Forstwirtschaft
Für die Land- oder Forstwirtschaft bestimmte und für solche Zwecke eingesetzte Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h, sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: -
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung
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M
Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: -
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer Leistung von nicht mehr als 4 kW; bei vierrädrigen Leichtfahrzeugen beträgt das höchstzulässige Leergewicht 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen)
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: -
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln — wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
- Mindestalter: 15
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: -
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung
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Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
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